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   LSG Berlin-Brandenburg, 21.04.2021 - L 18 AS 743/20 ZVW   

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https://dejure.org/2021,15596
LSG Berlin-Brandenburg, 21.04.2021 - L 18 AS 743/20 ZVW (https://dejure.org/2021,15596)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.04.2021 - L 18 AS 743/20 ZVW (https://dejure.org/2021,15596)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. April 2021 - L 18 AS 743/20 ZVW (https://dejure.org/2021,15596)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 40 Abs 2 Nr 1 SGB 2, § 328 Abs 3 SGB 3, § 3 Abs 6 AlgIIV
    Endgültige Fassung - Null-Bewilligung -Klageart - Schätzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermittlung des Einkommens eines Selbständigen bei beantragten Leistungen der Grundsicherung

  • rechtsportal.de

    Ermittlung des Einkommens eines Selbständigen bei beantragten Leistungen der Grundsicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 12.09.2018 - B 4 AS 39/17 R

    Folgen fehlender Mitwirkung bei der abschließenden Leistungsbewilligung zuvor

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.04.2021 - L 18 AS 743/20
    War der Bewilligungszeitraum - wie hier - am 1. August 2016 bereits beendet, bleibt für die abschließende Entscheidung mangels einer Erstreckung der Neuregelung hierauf die bis dahin geltende Rechtslage maßgeblich, dh die Verweisung in § 40 Abs. 2 Nr. 1 SGB II auf § 328 SGB III (vgl BSG, Urteil vom 12. September 2018 - B 4 AS 39/17 R - Rn 31).
  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 31/14 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.04.2021 - L 18 AS 743/20
    Waren im Anschluss an den Bewilligungszeitraum neue Umstände zu berücksichtigen, war daher zur Beseitigung der Unklarheit über die Höhe der den Berechtigten endgültig zustehenden Leistungen von Amts wegen notwendig eine das Verwaltungsverfahren auf den ursprünglichen Leistungsantrag abschließende Entscheidung nach Maßgabe von § 328 Abs. 3 Satz 1 sowie ggf Satz 2 Halbs 1 SGB III zu treffen (vgl BSG, Urteil vom 29. April 2015 - B 14 AS 31/14 R = SozR 4-4200 § 40 Nr. 9 - Rn 24 mwN).
  • BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 53/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.04.2021 - L 18 AS 743/20
    Rechtsgrundlage der für den hier streitbefangenen Bewilligungszeitraum noch zu treffenden abschließenden Entscheidung ist in materiell-rechtlicher Hinsicht § 19 iVm §§ 7 ff und §§ 20 ff SGB II idF, die das SGB II insoweit vor dem streitbefangenen Zeitraum zuletzt durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 (BGBl I 453) erhalten hatte; denn in Rechtsstreitigkeiten über schon abgeschlossene Bewilligungszeiträume ist das zum damaligen Zeitpunkt geltende Recht anzuwenden (Geltungszeitraumprinzip, vgl BSG, Urteil vom 19. Oktober 2016 - B 14 AS 53/15 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 78 - Rn 15 mwN).
  • BSG, 08.02.2017 - B 14 AS 22/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - statthafte Klageart - Anfechtungs- und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.04.2021 - L 18 AS 743/20
    Zutreffende Klageart hierfür ist die kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 SGG), soweit das Klagebegehren auf weitere Zahlungen über die vorläufig erbrachten Leistungen hinaus zielt, und ansonsten die (kombinierte) Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz, vgl dazu BSG, Urteil vom 8. Februar 2017 - B 14 AS 22/16 R - juris - Rn 10 f).
  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 58/09 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsrücknahmefiktion - Klagerücknahmefiktion

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.04.2021 - L 18 AS 743/20
    Soweit die zunächst ebenfalls als Berufungsführer aufgetretenen Söhne den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist das angefochtene Urteil gegenstandslos geworden (vgl Bundessozialgericht , Urteil vom 1. Juli 2010 - B 13 R 58/09 R - juris).
  • BSG, 18.09.2012 - B 2 U 15/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berechnung einer Übergangsleistung - Einkommen -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.04.2021 - L 18 AS 743/20
    Für eine isolierte Anfechtung des abschließenden Leistungsbescheids mit dem Ziel, die vorläufig bewilligten Leistungen weiter behalten zu dürfen, fehlt dagegen das Rechtsschutzbedürfnis, weil der Beklagte die eingeleiteten abschließenden Feststellungen der Leistungsansprüche für die streitbefangenen Zeiträume durch Verwaltungsakt abzuschließen hat und daher die Aufhebung der Nullfeststellungen allein den Rechtsstreit nicht dauerhaft beenden könnte (vgl zum fehlenden Rechtsschutzinteresse an der isolierten Anfechtung eines Leistungsbescheids etwa BSG, Urteil vom 3.Oktober 1973 - 1 RA 61/72 - BSGE 36, 181, 183 = SozR Nr. 4 zu § 1613 RVO S 5; BSG, Urteil vom 18. September 2012 - B 2 U 15/11 R = SozR 4-5671 § 3 Nr. 6 Rn 16; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl 2020, § 54 Rn 4a mwN).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2014 - L 18 AS 2232/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Einkommensermittlung bei mehreren von einem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.04.2021 - L 18 AS 743/20
    Bei Manipulationsmöglichkeiten darf sich der SGB II-Träger bei seiner Schätzung am oberen Rand eines einschlägigen Schätzungsrahmens orientieren (vgl schon Senatsurteil vom 26. Februar 2014 - L 18 AS 2232/11 - juris).
  • BSG, 03.10.1973 - 1 RA 61/72

    Feststellungsverfahren - Wesentlicher Mangel - Entscheidung über Rente - Bescheid

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.04.2021 - L 18 AS 743/20
    Für eine isolierte Anfechtung des abschließenden Leistungsbescheids mit dem Ziel, die vorläufig bewilligten Leistungen weiter behalten zu dürfen, fehlt dagegen das Rechtsschutzbedürfnis, weil der Beklagte die eingeleiteten abschließenden Feststellungen der Leistungsansprüche für die streitbefangenen Zeiträume durch Verwaltungsakt abzuschließen hat und daher die Aufhebung der Nullfeststellungen allein den Rechtsstreit nicht dauerhaft beenden könnte (vgl zum fehlenden Rechtsschutzinteresse an der isolierten Anfechtung eines Leistungsbescheids etwa BSG, Urteil vom 3.Oktober 1973 - 1 RA 61/72 - BSGE 36, 181, 183 = SozR Nr. 4 zu § 1613 RVO S 5; BSG, Urteil vom 18. September 2012 - B 2 U 15/11 R = SozR 4-5671 § 3 Nr. 6 Rn 16; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl 2020, § 54 Rn 4a mwN).
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